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Mit Ferienjob Finanzen wieder top

12.06.09 0 Kommentare Bewertungen (16) Aufrufe: 3201

Am Donnerstag, 25. Juni, ist es soweit. Da beginnen in Bremen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Thüringen die heiß ersehnten Sommerferien. Die anderen Länder ziehen nach. Wer die freie Zeit nutzen will, um seine Kasse aufzubessern, hat bessere Chancen, wenn er sich bereits jetzt nach einem Ferienjob umsieht.

 

Früher konnten Schüler einfach die nächstbeste große Fabrik ansteuern – und der willige Ferienjobber wurde vom dortigen Personalchef quasi mit Kusshand begrüßt. Heute ist das nicht mehr so leicht. Wer keine Connections in Betriebe hat, die Ferienjobs anbieten, hat immerhin die Möglichkeit, auf diversen Internetplattformen nach einer Arbeitsstelle für die schulfreie Zeit zu suchen (Links siehe unten!).  

Wie viel Arbeit ist erlaubt?

Doch einfach losmalochen darf laut Gesetz nicht jeder. Für Kinder unter 13 Jahren ist jede Ferienarbeit verboten. Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren dürfen zwei Stunden leichtere Tätigkeiten übernehmen. Die Zustimmung der Eltern ist dazu erforderlich. 15- bis 17-Jährige dürfen in der Ferienzeit acht Stunden täglich arbeiten, aber nicht mehr als 40 Stunden pro Woche und nicht mehr als 20 Vollzeitarbeitstage pro Jahr. Auch sie dürfen keine gefährlichen Arbeiten verrichten; Nacht-, Wochenend- und Akkordarbeit sind verboten. Volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen bis zu 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück arbeiten. Alles was darüber hinaus geht, gilt nicht mehr als Ferienjob.  

Steuern?

Auch Ferienjobber müssen Steuern bezahlen – doch keine Panik: Das erledigt der Arbeitgeber. Wird auf Lohnsteuerkarte (gibt’s bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung) gejobbt, fällt bis 896 Euro Monatslohn keine Lohnsteuer an. Wurde bei höherem Verdienst doch Lohnsteuer abgeführt, ist es ratsam, am Ende des Jahres eine Einkommensteuererklärung für das Finanzamt zu machen. Zuviel gezahlte Steuern wandern dann nämlich wieder zurück aufs eigene Konto.  

Bei Minijobs (bis zu 400 Euro pro Monat) zwackt der Arbeitgeber pauschal einen festgelegten Prozentsatz für das Finanzamt ab. Davon merkt der Ferienjobber nichts: Er bekommt den verabredeten Betrag.  

Versichert!

Wie auch alle anderen Arbeitnehmer sind Schüler und Studierende während eines Ferienjobs oder Praktikums in Deutschland bei Arbeitsunfällen gesetzlich versichert. Die Kosten trägt allein der Arbeitgeber.

Ferienjobsuche im Netz:

www.schuelerjobs.de

www.ferienjobs4you.de

www.gelegenheitsjobs.de


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