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Ferienjobs: Das solltest du wissen

01.06.10 4 Kommentare Bewertungen (0) Aufrufe: 1463

Das Taschengeld aufbessern, in den Arbeitsalltag reinschnuppern – Ferienjobs sind begehrt. Dennoch gibt es ein paar Dinge, die Schüler und Jugendliche beachten müssen. spleens.de sagt, welche.

Für Minderjährige gelten besondere Regeln: das Jugendarbeitsschutzgesetz. Warum? Schüler und Jugendliche sollen vor Arbeit geschützt werden, die zu früh beginnt, zu spät endet, zu schwer, zu gefährlich oder aus anderen Gründen ungeeignet ist. Und das steht drin im Jugendarbeitsschutzgesetz: 

Schüler unter 13

Wer noch keine 13 Jahre alt ist, darf grundsätzlich nicht arbeiten. Auch Aushilfsjobs wie Babysitting oder Zeitungsaustragen sind verboten.  

Schüler unter 15

Zwei Stunden leichte Arbeit pro Tag sind drin – aber nur nach der Schule! Mehr als fünf Tage die Woche oder nach 18 Uhr dürfen Schüler zwischen 13 und 15 Jahren nicht arbeiten. Wichtig: Die Eltern müssen mit dem Job einverstanden sein und die Aufgaben dürfen nicht zu schwer oder gefährlich sein. Deine Möglichkeiten: Für andere Menschen einkaufen gehen, Nachhilfe geben, Hunde ausführen oder auf kleine Kinder aufpassen.  

Jugendliche unter 18

Mit dem 15. Geburtstag ändert sich eine ganze Menge. Mit einer Voraussetzung: Mindestens zehn Schuljahre müssen bereits absolviert sein. Wer noch keine zehn Klassen besucht hat, muss weiterhin die Regeln für 13- bis 14-Jährige befolgen. Wer nicht mehr vollzeitschulpflichtig ist, darf bis zu acht Stunden am Tag und maximal 40 Stunden die Woche arbeiten. Der Job muss dabei ausschließlich an Werktagen – Montag bis Freitag – und von 6 bis 20 Uhr stattfinden.  

Ausnahmen ab 16

Ab 16 Jahren gelten dann besondere Regeln: Du darfst in der Gastronomie oder in einer Bäckerei, in Krankenhäusern oder im Supermarkt auch zu anderen Arbeitszeiten tätig sein. Weiterhin verboten sind aber Jobs, bei denen du zu schwer tragen musst, starker Hitze oder Kälte oder Chemikalien ausgesetzt bist. 

Ab 18 bist du Volljährig. Dann kannst du arbeiten, wann und wie du möchtest. Aber Achtung: Auch für Erwachsene gibt es zur Sicherung der Gesundheit ein Arbeitsschutzgesetz.

spleens auf Twitter: http://twitter.com/ikkspleens


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Kommentare zu diesem Artikel

Julin sagt
Wie jetzt darf man ab 13 schon arbeiten

06. Juni 2010 um 09:50 Kommentar melden

Julin sagt
Bitte antwortet mir.
XD

06. Juni 2010 um 09:48 Kommentar melden

Mandy.s sagt
Es ist so unfair für Kinder unter 13 wie für mich kein Taschengeld zuverdienen,nur weil wir jünger sind heisst das nichts .Ich möchte auch mein Taschengeld erhöhen in dem ich arbeiten gehen möchte so alls Hundeausführerin, aber wenn man das nicht darf ist schon voll dumm für mich dann bleib ich auf puppsi einfache ausgeberische 10 Euro fest sitzen das ist so was wie von dumm.

06. Juni 2010 um 09:48 Kommentar melden

Julin sagt
Darf man also schon mit 13 arbeiten?

06. Juni 2010 um 09:47 Kommentar melden

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